ESF-Fachkursförderung
Sie haben die Möglichkeit, für Kurse der beruflichen Weiterbildung eine finanzielle Förderung zu erhalten: Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds zahlreiche Angebote zur beruflichen Bildung. Vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags können die Kursentgelte um bis zu 70 % ermäßigt werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können
- Beschäftigte aus Unternehmen,
- Unternehmer*innen,
- Existenzgründer*innen,
- Wiedereinsteiger*innen,
wenn sie in Baden-Württemberg wohnen oder dort beschäftigt sind. Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften können nicht gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt für Kursbeginne ab 01.09.2023:
- Personen bis 54 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 30 %,
hiervon abweichend.
- Personen ab 55 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 70 %.
- Personen ohne Berufsabschluss erhalten eine Ermäßigung von 70%.
Die Volkshochschule beantragt den Zuschuss für die Teilnehmenden. Anträge auf Förderung müssen vor Ende des Kurses vollständig ausgefüllt in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Antragsformulare erhalten Sie in der ersten Kursstunde oder im i-Punkt auf dem Kulturforum.
Die Antragsunterlagen und Informationen zum Download:
Informationen für die Teilnehmende zur Datenerhebung
Merkblatt Förderprogramm Fachkurse für Förderzeitraum ab 01.09.2023
Sprechen Sie bitte mit
Dörte Huber
0781 9364-214
doerte.huber@vhs-offenburg.de
Babyschwimmen
für Kleinkinder von 6 Wochen bis 4 Jahre
Kursnummer | 251302011 |
Beginn | Sa., 08.03.2025, 09:15 - 11:30 Uhr |
Kursentgelt | 53,00 € |
Dauer | 6 Termine |
Kursleitung |
Rüdiger Klöser
|
Bemerkungen | Bitte beachten Sie, dass die Eintrittsgebür ins Stegermattbad nicht im Kursentgelt enhalten ist. Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldeformular Babyschwimmen Scrollen Sie nach unten, um alle Termine im Überblick zu haben. |
Kursort | Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar. |
Verfügbare Dokumente | Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden. |
Das Babyschwimmen findet samstags von 09:15 - 11:30 Uhr im Zeitraum vom 08.03.2025 - 26.07.2025 statt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Anmelden können Sie sich vor Ort im Stegermattbad am Kursbecken während der Kurszeit. Unser VHS-Personal steht Ihnen für Informationen und für die Anmeldung vor Ort am Kursbecken zur Verfügung. Sie können einen einmaligen Schnuppertermin oder eine 6er-Karte wählen und dürfen frei entscheiden, wann Sie die 45 Minuten Kurszeit zwischen 09:15 und 11:30 Uhr pro Samstag in Anspruch nehmen. Sie können während der gebuchten 45 Minuten auch gerne eine Pause einlegen und die 45 Minuten aufteilen. Wenn Sie sich für eine 6er-Karte entscheiden, erhalten Sie diese vor Ort vom VHS-Personal am Kursbecken ausgehändigt. Sie dürfen die 6 Termine innerhalb eines Schuljahres wahrnehmen.
Neugeborenen ist das Element Wasser vertraut: 9 Monate lang waren sie vom Wasser umgeben. Das Wiedergewöhnen ans Wasser sowie das Kennenlernen der neuen Bewegungsfreiheit stehen beim Babyschwimmen im Vordergrund. Sie lernen verschiedene Griff-, Tauch- und Haltetechniken, die Sie im und nach dem Kurs üben und anwenden können. Die Babys entwickeln so ein Gefühl für Motorik und Balance und stärken ihre Wirbelsäule.
Wichtige Hinweise für die Aqua- und Schwimmkurse im Freizeitbad Stegermatt:
- Kinder unter einem Meter Körpergröße haben freien Eintritt.
- Standardmöglichkeit 1: Kurztarif 1,5 Stunden für Kinder: 3,50 Euro, für Erwachsene: 5,50 Euro
- So können Sie sparen: Erwerb einer Wertkarte Bronze (100 Euro / 10%), Wertkarte Silber (150 Euro / 13%) oder Wertkarte Gold (200 Euro / 17%). Wenn mit einer Wertkarte bezahlt wird, erhalten Sie je nach Wertkarte 10% - 17% Nachlass auf den Tarif.
- Jahreskarte: Kinder bezahlen 280 Euro, Erwachsene 470 Euro
- Inhaber des Seniorenpasses und des Familienpasses (beim Bürgerbüro zu beantragen) erhalten Wertkarten. Nähere Information beim Bürgerbüro.
Weitere Informationen und aktuelle Tarife entnehmen Sie bitte der Website des Freizeitbades.
Bitte beachten Sie, dass der Eintritt ins Freizeitbad nicht im Kursentgelt enthalten ist.