Schwimmen lernen ist für Kinder äußerst wichtig. Deshalb hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg bereits im Jahr 2019 entschieden, dass sechsjährige Kinder in Offenburg hierbei besonders gefördert werden sollen.
Alle Offenburger Familien erhalten einen Gutschein in Höhe von 60 Euro. Bei Familienpassinhaber/innen wird der Gutscheinwert auf 100 Euro angehoben.
Die Schwimmlern-Gutscheine der Stadt Offenburg können für ein Angebot der folgenden Kurs-Anbietern eingelöst werden:
Kursangebote während der Schulzeit
| Schwimm-Sport-Verein Offenburg e.V. |
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E-Mail (für Kurse): kurse@ssv-offenburg.de
E-Mail (allgemein): info@ssv-offenburg.de
Informationen zum Angebot und Anmeldung beim SSVO.
| Volkshochschule Offenburg e.V. |
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Telefon: 0781 / 9364 237
Informationen zum Angebot und Anmeldung bei der VHS.
Kursangebote während der Schulferien
In den Schulferien werden im Rahmen des Projekts "Offenburg schwimmt" (SSVO und VHS OG) Kompaktkurse angeboten.
Scrollen Sie nach unten, um direkt zu den Kursen zu gelangen. Weitere Kurse folgen in anderen Schulferien.
Bitte füllen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular aus oder rufen Sie uns an: 0781 / 9364 237.
Direkt zum Anmeldeformular gelangen sie hier.
Bitte vermerken Sie auf dem Gutschein den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes, bevor Sie ihn uns einreichen.
Bitte beachten Sie: Nach Buchung eines Kurses über die VHS ist eine Stornierung ausschließlich schriftlich über schwimmen@vhs-offenburg.de möglich.
Weitere Kompaktkurse finden in anderen Schulferien statt. Sie finden diese zu gegebenem Zeitpunkt auf dieser Seite.
Vortrag: Digitaler Nachlass
| Kursnummer | 261103040 |
| Beginn | Mi., 29.04.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Kursentgelt | 5,00 € |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursleitung |
Benjamin Schütz
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| Kursort | Offenburg VHS 102 Saal |
| Verfügbare Dokumente | Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden. |
Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Vorsorgemaßnahmen für den Fall von Geschäftsunfähigkeit oder den Todesfall. Was aber passiert mit Ihren digital gespeicherten Daten bei den diversen Anbietern im Netz? Das nicht mehr genutzte Kundenkonto bei Online-Versendern liegt brach und solange es nicht gehackt wird oder noch offene Posten abzuwickeln sind, dürfte das nicht stören.
Ganz anders die diversen Social-Media-Accounts. Nahezu jeder Mensch hat mindestens einen davon und ist mehr oder weniger aktiv. Die Internetdienstleister sind trotz vorhandener offizieller Nachweise reserviert und handhaben diese Situation auch völlig unterschiedlich. Um den Account zu löschen oder den Status zu aktualisieren wäre es auf den ersten Blick am einfachsten, den Erben wären die Zugangsdaten bekannt und sie könnten auf Basis einer vorliegenden Willenserklärung den Account entsprechend bearbeiten. Ohne Zugriff darauf leben die Verstorbenen im Netz weiter bzw. der Internetdienstleister agiert gemäß seiner eigenen Agenda.
Erfahren Sie in diesem Vortrag, welche Folgen es haben kann, wenn Daten nicht gelöscht bzw. Verträge nicht gekündigt werden können und welche Vorsorge zu treffen ist, damit Ihre Daten auch nach Ihrem Tod geschützt werden können.
Benjamin Schütz, LL.M. ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

