Direkter Link zum aktuellen Lehrgang:
Offenburg VHS: Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen IX (PzO) (vhs-offenburg.de)
Anerkannter Abschluss mit IHK-Prüfung
Als InteressentIn für diesen Lehrgang haben Sie idealerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen, handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Bereich absolviert. Sie haben bereits erste Erfahrungen in der beruflichen Praxis in der Verwaltung bzw. im kaufmännischen Bereich gesammelt. Eine Mitarbeit im Ehrenamt im Gesundheits- oder Sozialwesen kann bei der Prüfungszulassung anteilig angerechnet werden.
Lehrgangsinhalt
Unser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur "Geprüften Fachwirt/Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" und vermittelt folgende Schwerpunkte in den Handlungsbereichen:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang umfasst ca. 600 Unterrichtsstunden, die berufsbegleitend am Dienstagabend und Samstagvormittag angeboten werden. Die wöchentliche Präsenszeit beträgt 10 Stunden. Wir bereiten Sie auf die schriftliche Prüfung gemäß den Vorgaben des zugehörigen Lehrplans vor und bieten vor der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) speziellen Unterricht zum Festigen der Moderationstechniken an (ca. 20 UEs).
IHK-Abschlussprüfung
Die Prüfungszulassung und -anmeldung erfolgt direkt bei der zuständigen IHK. Der Lehrgang endet mit dem letzten Tag der mündlichen Prüfung. Diese findet i. d. R. ca. zwölf Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Der Termin für die mündliche Prüfung wird von der IHK nach den schriftlichen Prüfungen festgelegt.
Ihre Perspektiven
Nach dem erfolgreichen Ablegen dieser beruflichen Weiterbildung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
1. Befreiung vom schriftlichen Teil des Ausbilderscheins. Mit einer zusätzlichen Prüfung, bestehend aus einer Präsentation und einem Fachgespräch, sind die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen.
2. Anerkennung des Abschlusses für die Heimleiterqualifikation.
Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung wird nach § 2 Abs. 2 der Heimpersonalverordnung als Heimleiterqualifikation anerkannt und ist eine ausreichende Weiterbildung gemäß den neuen Gemeinsamen Grundsätzen zur Qualität in der Pflege vom 27. Mai 2011, die zur Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung/PDL) benötigt wird.
3. Hochschulzugangsberechtigung:
Meistern und Gleichgestellten (Fachwirte und Fachkaufleute mit Abschluss) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
Möglichkeiten der finanziellen Förderung:
Meister-BAföG gem. Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)
Der Antrag bei der zuständigen Förderstelle sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Information:
Landratsamt Ortenaukreis, Abt. Ausbildungsförderung,
Tel. 0781 805-0
Hinweise zur AFBG-Förderung im Zusammenhang mit dem Corona Virus
Während einer laufenden Förderung sollen Geförderten keine Nachteile entstehen. Geförderte erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass Fortbildungsmaßnahmen, die aus demselben Grund nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, erst mit Durchführung der Maßnahme gefördert werden können. Zeiträume vor dem tatsächlichen Beginn einer Maßnahme sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Beratung/Information/Anmeldung
Sprechen Sie bitte mit
Maren Rosenbusch
0781 9364-224
maren.rosenbusch@vhs-offenburg.de