Am 03. April 2022 ist eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene entfallen sämtliche bisherigen Einschränkungen für den Kursbesuch an der VHS.
Ein Impf-, Genesen- oder Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
In § 2 der neuen Verordnung werden allgemeine Empfehlungen formuliert, welche wir gerne an Sie weitergeben:
- das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen,
- ausreichende Hygiene (Händewaschen, Niesetikette u.ä.),
- das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen,
- das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.
Hygiene in Gesundheitskursen
Damit die Gesundheitskurse Ihnen allen sorglos Spaß machen können, Danke für diese zusätzlichen Gesten:
- Reinigen Sie nach Gebrauch die jeweils im Kurs benutzten Materialien wie z.B. Hanteln. Hierfür stehen Oberflächendesinfektionsmittel und Papiertücher in jedem Kursraum zur Verfügung. Sie dürfen auch Ihr eigenes Material mitbringen (z.B. Gymnastikmatte, Decke).
- Bitte bringen Sie zum Kurs zwei Handtücher mit. Eines als Unterlage und Schutz auf der Gymnastikmatte. Das andere ggf. als Schutz bei Verwendung von Yogakissen, Kissen, Nackenhörnchen etc.
- Bitte wahren Sie während des Kurses nach Möglichkeit 1,5 Meter Abstand.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und wünschen Ihnen eine angenehme und erfolgreiche Teilnahme!